Unsere AGB`s

UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN!

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Toccori & Toccori GbR, Eschweilerstraße 70, D-52477 Alsdorf, (Gesetzlich vertreten durch Toccori Silke & Franco), USt-Nr:202/5418/1358 – USt-IdNr: DE271539089 nachfolgend “T&T” genannt.

§ 1 Anwendbarkeit
Die T&T schließt nur zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit und Gültigkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich unter den entsprechend vorliegenden Vertragspartnern getroffen werden und gelten als Ergänzung zum geschlossenen Vertragsverhältnis. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen AGB des jeweiligen Auftraggebers oder des Mittlers vor.

§ 2 Vertragsschluss
Für Verträge mit der T&T gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.

Angebote der T&T in Prospekten, Anzeigen, Werbung und Homepage usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Die Gültigkeit der von der T&T individuell erstellten Angebote beträgt 7 Tage. Dem Kunden obliegt das Recht vom geschlossenen Vertrag mit der T&T binnen einer Frist von 14 Tagen schriftlich ohne Angabe von Gründen zurück zu treten.Nach Ablauf dieser Frist oder durch Tätigung einer Anzahlung zum Vertrag gilt dieser als angenommen, und die T&T beginnt mit den vertraglich georderten und vereinbarten Arbeiten. Der T&T obliegt das Recht sich für die Fertigstellung, Ausführung des durch den Kunden georderten Auftrag eine Zeitspanne von 90 Tagen einzuräumen, für diese Zeit ist der Kunde an seinen Auftrag gebunden. Die entsprechende Frist, beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde alle nötigen Materialien zur Erfüllung der Vertragsbestandteile gegenüber der T&T erbracht hat. Sollte die T&T nicht binnen 7 Tagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, gilt die Bestätigung seitens der T&T als erteilt. Der T&T obliegt das Recht dem Kunden einen Auftrag teilweise oder ganz ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.

§ 2 Vertragsschluss
Für Verträge mit der T&T gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Angebote der T&T in Prospekten, Anzeigen, Werbung und Homepage usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Die Gültigkeit der von der T&T individuell erstellten Angebote beträgt 7 Tage. Dem Kunden obliegt das Recht vom geschlossenen Vertrag mit der T&T binnen einer Frist von 14 Tagen schriftlich ohne Angabe von Gründen zurück zu treten.Nach Ablauf dieser Frist oder durch Tätigung einer Anzahlung zum Vertrag gilt dieser als angenommen, und die T&T beginnt mit den vertraglich georderten und vereinbarten Arbeiten. Der T&T obliegt das Recht sich für die Fertigstellung, Ausführung des durch den Kunden georderten Auftrag eine Zeitspanne von 90 Tagen einzuräumen, für diese Zeit ist der Kunde an seinen Auftrag gebunden. Die entsprechende Frist, beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde alle nötigen Materialien zur Erfüllung der Vertragsbestandteile gegenüber der T&T erbracht hat. Sollte die T&T nicht binnen 7 Tagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, gilt die Bestätigung seitens der T&T als erteilt. Der T&T obliegt das Recht dem Kunden einen Auftrag teilweise oder ganz ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.

§ 3 Leistungsumfang
Die T&T bietet folgende Leistungen an: Erstellung-, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige Grafikdienstleistungen und Design, CD-/ DVD-ROM – Produktion, Internetservices und Leistungspaletten, Content – Produktion und Website – Hosting, Film- und Fotoproduktion, Bildbearbeitung, Presse, Büro- und Eventservice, Rundfunk- und Öffentlichkeitsarbeit, Büroservices, Druck, Textildruck und Folienbeschriftungen. Die T&T erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich nach den Wünschen und Angaben des Auftrag gebenden Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten der T&T, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss die T&T nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Der Kunde erhält bei der T & T ausschließlich Dienstleistungen rund um die aufgeführten Produkte. In Bezug auf Programmierungen werden dem Kunden lediglich Dienstleistungen rund um den Auftrag in Rechnung gestellt.

Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten der T&T zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann die T&T dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit die T&T schriftlich darauf hingewiesen hat. Die T&T ist zu Teillieferungen berechtigt.

§ 4 Preise und Zahlung
Für alle Zahlungen gelten die aktuellen Preismodelle der T&T zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preis Erhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge:

  • des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
  • von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
  • von Aufwand für Lizenzmanagement,

in Auftrag gegebener Test-, Rechercheleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde muss damit rechnen, dass die T&T Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung entstanden, so kann die T&T Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Die T&T fordert für seine Leistungen und Services eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Gesamtauftragswerts ein, die vom Kunden vor Beginn der Arbeiten zu entrichten sind. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Druckleistungen, Folienbeschriftungen oder Textildruck, bei denen der T&T die Komplettsumme als Vorkasse Leistung zu entrichten sind.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Verweigert der Vertragspartner (Kunde) die Abnahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die T&T berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen. Mahnspesen und die Kosten, auch außergerichtlicher, anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartner. Soweit gelieferte Artikel ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars samt Nebenkosten.

§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung der T&T die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von:

  • a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden.
  • b) Unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie der Toccori & Toccori GbR nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten.
  • c) Problemen mit Produkten Dritter verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend. Soweit die T&T ihre vertraglichen

Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für die T&T unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für die T&T keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 6 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen der T&T nach Fertigstellung und / oder Erfüllung unverzüglich abnehmen. Die Leistungen der T&T gelten als abgenommen, wenn die T&T die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat! Oder des weiteren:

  • a) Der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 7 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert.
  • b) Der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder der T&T damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von der T&T erbrachten Leistungen beruht. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

§ 7 Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem Einzupflegenden Inhalte für die zu erbringende Leistung oder Service zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit die T&T dem Kunden Entwürfe und / oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und / oder Testversionen mit Ablauf einer Frist von 7 Tagen als genehmigt, soweit die T&T keine Korrekturaufforderung erhält. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Der Kunde haftet für seine Internetinhalte wie Text, Ton, Medien und Downloads ausschließlich und alleine. Er ist verpflichtet, seine Inhalte auf Rechtssicherheit zu prüfen und ggf. eine Aktualisierung zu beauftragen. Die T&T spricht sich von der Verantwortung für Webseiteninhalte und gefertigten Design- und Werbeinhalte frei. Sowie oder Soweit Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen der T&T wie z.B. einer Website, Intranet, Webhosting auftreten, oder im Design Korrekturlauf Druck- oder Grafikfehler auftauchen, wird der Kunde die Medienwerkstatt unverzüglich unter Angabe der Fehlerspezifikation davon unterrichten. Der Kunde ist für die Richtigkeit der beauftragten Inhalte eigenverantwortlich und für Druck- oder Darstellungsfehler wegen oberflächlichem Korrekturlauf seitens des Kunden eigenverantwortlich. Da der Kunde in einem solchen Fall die T&T nicht zur Änderung angewiesen hat, kann er diese nicht für Design- oder Darstellungsfehler in Regress nehmen. Der Kunde hat sich ebenso in Bezug auf seine beauftragten Medieninhalte über die entsprechende Rechtssicherheit zu informieren und die aktuell rechtliche Darstellungsvariante zu instruieren.

§ 8 Nutzungsrechte
Die T&T räumt dem Kunden ein ausschließliches und übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt die T&T Leistungen zur Gestaltung von Internet – Präsenzen, so ist der Nutzungszweck der Website und / oder von deren Bestandteilen in der Verwendung nicht beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen der T&T. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, der T&T über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Die T&T geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Die T&T nimmt für die Erfüllung der Leistungen auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können.

Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die die T&T keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Die T&T wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden. Die Medienwerkstatt kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der zu erbringenden Leistung erfolgt nicht.

Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Leistungen der Medienwerkstatt nutzen. Wird die T&T vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dem entsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde der T&T zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, der T&T über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzenden der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder die T&T dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen der T&T z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so bleibt die T&T von der gestellten Forderung frei.

§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der durch die T&T erstellten oder vertriebenen Produkte und Serviceleistungen liegen ausschließlich bei der T&T und deren vertretenden Personen, und sind durch Zahlung eines entsprechenden Lizenzhonorars teilweise oder ganz an den Vertragspartner oder Kunden durch schriftliche Vereinbarung übertragbar. Der Kunde räumt der T&T das Recht ein, das Logo der T&T, und / oder einen Textlink in erbrachte Leistungen wie Internetangebot oder Designartikel wie Film, Foto oder Designvorlage des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website der T&T zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright – Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen.

Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber. Die T&T behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 10 Gewährleistung
Die T&T wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Es kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist die T&T hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bild- und Textauffassung, dass Design, die grafische Anordnung und Aufteilung, die Auswahl der Fotomodelle, des Videodrehbuches, des Aufnahme Ort und der angewendeten optisch technischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. Um der Gewährleistung gänzlich Genüge zu tun, werden dem Kunden nach Erteilung des Auftrages und nach Beendigung der Auftragsarbeiten, zwei unabhängige Korrekturläufe zur Änderung und Sichtung des Vertragsgegenstandes zur Verfügung gestellt. Nach Abnahme der Auftragsartikel/ Leistungen, ist die T&T von der Gewährleistung freigestellt. In Bezug auf Anwendung und Verarbeitung von Produkten oder Leistungen von Fremdanbietern (z.B. Folien, Farben, Applets, Widgets, Werbeartikel e.t.c) zur Erfüllung des Auftrages durch die T&T, gelten die entsprechenden Gewährleitungen der Fremdanbieter. Die T&T bleibt in diesem Fall von der Gewährleistung befreit und haftet nicht für Materialien Dritter. Ebenso ausgeschlossen sind Serverdefekte oder Ausfälle, Lieferschwierigkeiten von Partnern u.s.w. von denen sich die T&T freispricht.

Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der T&T binnen 7 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines der T&T eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei der T&T innerhalb von 7 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden.

Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle). Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person der T&T liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderung, technischer Serverprobleme, Verfügbarkeit von Webinhalten, Eventabläufe etc. Sendungen reisen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners.

§ 11 Haftung
Der Kunde haftet für seine Internetinhalte wie Text, Ton, Medien und Downloads ausschließlich und alleine. Er ist verpflichtet, seine Inhalte auf Rechtssicherheit zu prüfen und ggf. eine Aktualisierung zu beauftragen. Die T&T spricht sich von der Verantwortung für Webseiteninhalte frei. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen der T&T, haftet die T&T. Dies gilt nicht für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der T&T. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre. Die T&T haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst. Generell spricht sich die T&T von durch dritter verursachten Mängeln oder Defekten frei. Die T&T haftet nicht für Abmahnungen für Inhalte des Kunden oder dessen Rechtsverletzungen in Bezug auf Internetinhalte. Die T&T schließt grundsätzlich Verträge und Vereinbarungen mit dem Kunden nur mit generellem Haftungsausschluss ab. D.h. Die T&T arbeitet für den Kunden auf Anweisung gegen eine vereinbarte Entlohnung und ist nicht über betriebliche Entscheidungen und Vorgänge des Kunden informiert. Arbeiten werden nur entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen ausgeführt. Trotz Vereinbarung obliegt die Verantwortlichkeit für die Vertragsgüter des Vertragnehmers einzig und ausschließlich in Händen des Vertragnehmers. Eine Gewährleistung in Bezug auf Brute-Force-Attacken, Hackerangriffen besteht nicht.

§ 12 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung
Die T&T speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und Abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adressdaten, Zugangscode und Bankverbindung). Insbesondere sensible Daten des Kunde werden daher durch eigene Sicherung vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Die T&T verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Geheimhaltung, dies beinhaltet die Weitergabe von vertraulichen Daten und Mitbewerber Absprachen. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source -Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Die T&T weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 14 Kündigung
Mit der Toccori & Toccori GbR geschlossene Verträge haben eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Bei den geschlossenen Verträgen kann der Kunde frühestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, zum Ablaufende ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 24 Monate, wenn er nicht 3 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Dies gilt, sofern nicht andere schriftliche Absprachen existieren. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann die T&T fristlos kündigen. Im Falle der fristlosen Kündigung durch die T&T oder der vorzeitigen Kündigung durch den Kunden ist der Vertragspartner zur Vertragserfüllung und Zahlung bis zum vorgesehenen Vertragsende mit Ablauffrist verpflichtet. Die Restlaufzeit aus dem geschlossenen Vertrag wird bei Kündigung sofort fällig und wird durch Abschluss in Rechnung gestellt.

§ 15 Lizenzhonorar
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht der T&T im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungs- Lizenzhonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe entsprechend der jeweils aktuellen Preie gesondert zu. Das Veröffentlichungs- Lizenzhonorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen Gesetzlichen Höhe. Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und / oder Leistungsschutzrechte an den Vertragsgegenständlichen Artikeln folgendes: Die Ansprüche stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechtes auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschaden zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgeltes zu. Der Auskunftsanspruch gilt auch für den Beseitigungsanspruch.

§ 16 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Die E- Mail muss den Namen und die E- Mail Adresse des Absenders, Steuernummer und den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP oder einen entsprechenden Zertifizierungsschlüssel auf seiner Seite zur Verfügung.

Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E- Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E- Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

§ 17 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN – Kaufrechts. Das Produkthaftungsgesetz ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von der T&T auftragsgemäß hergestellter Artikel und Leistungen sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren oder der angewendeten Technik. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Gerichtsstand Aachen vereinbart.

§ 18 Onlineshop – Das Kleingedruckte
Wenn ihre Bestellung im Shopsystem der T&T eintrifft, kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande, der die folgenden Ergänzungen zur T&T Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhaltet:

§ 19 Onlineshop – Zahlung ihrer Bestellung
Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Sobald Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist, sendet ihnen unser System eine Bestätigung zu Ihrer Bestellung an Ihre im System angegebene E-Mail Adresse zu. In Ihrem Kundenbereich auf unserer Homepage haben Sie die Möglichkeit Ihre Rechnung zu Ihrer Bestellung einzusehen und auch auszudrucken. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Ihre bestellten Artikel bei der ersten Bestellung nur nach Vorkasse versenden können.

§ 20 Onlineshop – Versandkosten
Zu den von Ihnen bestellten Artikeln kommen noch Porto- und Versandkosten hinzu. Wir haben in diesem Bereich die für Sie kostengünstigste Variante ausgewählt und versenden unsere Waren mit der DHL.

§ 21 Onlineshop – Ihr gutes Recht
Sie können den Kaufvertrag bis 14 Tage nach Bestellung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Alles, was Sie in diesem Fall tun müssten, wäre es, uns eine E-Mail zu zusenden. Im Fall das Sie in unserem System Artikel bestellt haben die für Sie individuell gefertigt, bedruckt oder entworfen wurden, ist ein Umtausch der Waren ausgeschlossen.

§ 21 Onlineshop – Ihr gutes Recht
Sie können den Kaufvertrag bis 14 Tage nach Bestellung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Alles, was Sie in diesem Fall tun müssten, wäre es, uns eine E-Mail zu zusenden. Im Fall das Sie in unserem System Artikel bestellt haben die für Sie individuell gefertigt, bedruckt oder entworfen wurden, ist ein Umtausch der Waren ausgeschlossen.

§ 22 Onlineshop – Lieferung und Gefahrenübergang
Wir versenden die bestellte Ware in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Zahlungseingang. In Ausnahmefällen kann sich die Lieferung verzögern. Abweichungen zu den im Internet dargestellten Produktfotos sind möglich. Sollte die Ware aus bestimmten Gründen nicht lieferbar sein, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. Im Bereich Versandkosten oder in Ihrem Kundenbereich haben Sie immer die Möglichkeit Ihre Bestellung zu verfolgen.

§ 23 Onlineshop – Reklamationen
Niemand ist perfekt. Deshalb können Fehler passieren. Sollten Sie Ware beanstanden wollen, wenden Sie sich bitte direkt an uns oder nutzen Sie einfach unseren Onlinesupport: Toccori & Toccori GbR, Eschweilerstraße 70, D-52477 Alsdorf oder info@toccori.de.

§ 24 Onlineshop – Haftungsausschluss
Für Transportschäden, die uns 14 Tage nach Lieferung gemeldet werden, können wir leider nicht haften.

§ 25 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN – Kaufrechts. Das Produkthaftungsgesetz ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von der T&T auftragsgemäß hergestellter Artikel und Leistungen sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren oder der angewendeten Technik. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Gerichtsstand Aachen vereinbart. Das Produkthaftungsgesetz ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von der T&T auftragsgemäß hergestellter Artikel und Leistungen, Onlineverkäufe sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren oder der angewendeten Technik. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Gerichtsstand Aachen vereinbart.

In diesem Bereich werden unseren Kunden jeweils die aktuelle Fassung unserer AGB zur Ansicht bereitgestellt. Die Geschäftsbedingungen die in unserem Shopsystem hinterlegt sind, gelten als ergänzender Bestandteil dieser AGB in Beziehung auf Lieferung und Warenversand. Bei Fragen zu unseren AGB, würden wir uns freuen wenn Sie mit uns in Kontakt treten!

Fassung der AGB 01.06.2010

Ihr Werbemedien Toccori & Toccori GbR Team