UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN!
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbemedien Toccori & Toccori GbR, Eschweilerstraße 70, D-52477 Alsdorf, (Gesetzlich vertreten durch Toccori Silke & Franco), USt-Nr:202/5418/1358 – USt-IdNr: DE271539089 nachfolgend „Werbemedien Toccori“ genannt.
§ 1 Anwendbarkeit
Die Werbemedien Toccori schließt nur zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit und Gültigkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich unter den entsprechend vorliegenden Vertragspartnern getroffen werden und gelten als Ergänzung zum geschlossenen Vertragsverhältnis. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen AGB des jeweiligen Auftraggebers oder des Mittlers vor.
§ 2 Vertragsschluss
Für Verträge mit der Werbemedien Toccori gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
Angebote der Werbemedien Toccori in Prospekten, Anzeigen, Werbung und Homepage usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Die Gültigkeit der von der Werbemedien Toccori individuell erstellten Angebote beträgt 7 Tage. Dem Kunden obliegt das Recht vom geschlossenen Vertrag mit der Werbemedien Toccori binnen einer Frist von 14 Tagen schriftlich ohne Angabe von Gründen zurück zu treten. Nach Ablauf dieser Frist oder durch Tätigung einer Anzahlung zum Vertrag gilt dieser als angenommen, und die Werbemedien Toccori beginnt mit den vertraglich georderten und vereinbarten Arbeiten. Der Werbemedien Toccori obliegt das Recht sich für die Fertigstellung, Ausführung des durch den Kunden georderten Auftrag eine Zeitspanne von 90 Tagen einzuräumen, für diese Zeit ist der Kunde an seinen Auftrag gebunden. Die entsprechende Frist, beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde alle nötigen Materialien zur Erfüllung der Vertragsbestandteile gegenüber der Werbemedien Toccori erbracht hat. Sollte die Werbemedien Toccori nicht binnen 7 Tagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, gilt die Bestätigung seitens der Werbemedien Toccori als erteilt. Der Werbemedien Toccori obliegt das Recht dem Kunden einen Auftrag teilweise oder ganz ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
§ 3 Leistungsumfang
Die Werbemedien Toccori bietet folgende Leistungen an: Erstellung-, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige Grafikdienstleistungen und Design, CD-/ DVD-ROM – Produktion, Internetservices und Leistungspaletten, Content – Produktion und Website – Hosting, Film- und Fotoproduktion, Bildbearbeitung, Presse, Büro- und Eventservice, Rundfunk- und Öffentlichkeitsarbeit, Büroservices, Druck, Textildruck und Folienbeschriftungen. Die T&T erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich nach den Wünschen und Angaben des Auftrags gebenden Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten der Werbemedien Toccori, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss die Werbemedien Toccori nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Der Kunde erhält bei der Werbemedien Toccori ausschließlich Dienstleistungen rund um die aufgeführten Produkte. In Bezug auf Programmierungen werden dem Kunden lediglich Dienstleistungen rund um den Auftrag in Rechnung gestellt.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten der Werbemedien Toccori zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann die Werbemedien Toccori dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit die Werbemedien Toccori schriftlich darauf hingewiesen hat. Die Werbemedien Toccori ist zu Teillieferungen berechtigt.
§ 4 Preise und Zahlung
Für alle Zahlungen gelten die aktuellen Preismodelle der Werbemedien Toccori zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preis Erhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge:
- des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
- von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
- von Aufwand für Lizenzmanagement,
- Recherche im Internet
- Fahrkosten
in Auftrag gegebener Test-, Rechercheleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von:
- Für Privatkunden in Höhe von fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, also bei 8,37 Prozent,
- Für Unternehmen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, also bei 12,37 Prozent.
pro Jahr das er in Verzug ist rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung der Zahlungsverpflichtung auch ohne Mahnung an. Der Kunde muss damit rechnen, dass die Werbemedien Toccori Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung entstanden, so kann die Werbemedien Toccori Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Die Werbemedien Toccori fordert für seine Leistungen und Services eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Gesamtauftragswerts ein, die vom Kunden vor Beginn der Arbeiten zu entrichten sind. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Druckleistungen, Folienbeschriftungen oder Textildruck, bei denen die Werbemedien Toccori die Komplettsumme als Vorkasse Leistung fordert. Diese Verpflichtung gilt ausschließlich für Neukunden.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Verweigert der Vertragspartner (Kunde) die Abnahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die Werbemedien Toccori berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen. Mahnspesen und die Kosten, auch außergerichtlicher, anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners. Soweit gelieferte Artikel ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars samt Nebenkosten.
§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung der Werbemedien Toccori die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von:
- a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden.
- b) Unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie der Werbemedien Toccori nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten.
- c) Problemen mit Produkten Dritter verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend. Soweit die Werbemedien Toccori ihre vertraglichen
Leistungen infolge Arbeitskampfs, höherer Gewalt oder anderer für die Werbemedien Toccori unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für die Werbemedien Toccori keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 6 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen der Werbemedien Toccori nach Fertigstellung und / oder Erfüllung unverzüglich abnehmen. Die Leistungen der Werbemedien Toccori gelten als abgenommen, wenn die Werbemedien Toccori die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat! Oder des Weiteren:
- a) Der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 7 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert.
- b) Der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder der Werbemedien Toccori damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von der Werbemedien Toccori erbrachten Leistungen beruht. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 7 Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem Einzupflegenden Inhalte für die zu erbringende Leistung oder Service zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit die Werbemedien Toccori dem Kunden Entwürfe und / oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und / oder Testversionen mit Ablauf einer Frist von 7 Tagen als genehmigt, soweit die Werbemedien Toccori keine Korrekturaufforderung erhält. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Der Kunde haftet für seine Internetinhalte wie Text, Ton, Medien und Downloads ausschließlich und alleine. Er ist verpflichtet, seine Inhalte auf Rechtssicherheit zu prüfen und ggf. eine Aktualisierung zu beauftragen. Die Werbemedien Toccori spricht sich von der Verantwortung für Webseiteninhalte und gefertigten Design- und Werbeinhalte frei. Sowie oder Soweit Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen der Werbemedien Toccori wie z.B. einer Website, Intranet, Webhosting auftreten, oder im Design Korrekturlauf Druck- oder Grafikfehler auftauchen, wird der Kunde die Medienwerkstatt unverzüglich unter Angabe der Fehlerspezifikation davon unterrichten. Der Kunde ist für die Richtigkeit der beauftragten Inhalte eigenverantwortlich und für Druck- oder Darstellungsfehler wegen oberflächlichem Korrekturlauf seitens des Kunden eigenverantwortlich. Da der Kunde in einem solchen Fall die Werbemedien Toccori nicht zur Änderung angewiesen hat, kann er diese nicht für Design- oder Darstellungsfehler in Regress nehmen. Der Kunde hat sich ebenso in Bezug auf seine beauftragten Medieninhalte über die entsprechende Rechtssicherheit zu informieren und die aktuell rechtliche Darstellungsvariante zu instruieren.
§ 8 Nutzungsrechte
Die Werbemedien Toccori räumt dem Kunden ein ausschließliches und übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt die Werbemedien Toccori Leistungen zur Gestaltung von Internet – Präsenzen, so ist der Nutzungszweck der Website und / oder von deren Bestandteilen in der Verwendung nicht beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen der Werbemedien Toccori. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, der Werbemedien Toccori über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Die Werbemedien Toccori geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Die Werbemedien Toccori nimmt für die Erfüllung der Leistungen auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können.
Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die die Werbemedien Toccori keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Die Werbemedien Toccori wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden. Die Medienwerkstatt kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der zu erbringenden Leistung erfolgt nicht.
Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Leistungen der Medienwerkstatt nutzen. Wird die Werbemedien Toccori vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dem entsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde der Werbemedien Toccori zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, der Werbemedien Toccori über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzenden der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder die Werbemedien Toccori dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen der Werbemedien Toccori z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so bleibt die Werbemedien Toccori von der gestellten Forderung frei.
§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der durch die Werbemedien Toccori erstellten oder vertriebenen Produkte und Serviceleistungen liegen ausschließlich bei der Werbemedien Toccori und deren vertretenden Personen, und sind durch Zahlung eines entsprechenden Lizenzhonorars teilweise oder ganz an den Vertragspartner oder Kunden durch schriftliche Vereinbarung übertragbar. Der Kunde räumt der Werbemedien Toccori das Recht ein, das Logo der Werbemedien Toccori, und / oder einen Text Link in erbrachte Leistungen wie Internetangebot oder Designartikel wie Film, Foto oder Designvorlage des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website der Werbemedien Toccori zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright – Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen.
Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber. Die Werbemedien Toccori behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 10 Gewährleistung
Die Werbemedien Toccori wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Es kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist die Werbemedien Toccori hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bild- und Textauffassung, dass Design, die grafische Anordnung und Aufteilung, die Auswahl der Fotomodelle, des Videodrehbuches, des Aufnahme Ort und der angewendeten optisch technischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. Um der Gewährleistung gänzlich Genüge zu tun, werden dem Kunden nach Erteilung des Auftrages und nach Beendigung der Auftragsarbeiten, zwei unabhängige Korrekturläufe zur Änderung und Sichtung des Vertragsgegenstandes zur Verfügung gestellt. Nach Abnahme der Auftragsartikel/ Leistungen, ist die Werbemedien Toccori von der Gewährleistung freigestellt. In Bezug auf Anwendung und Verarbeitung von Produkten oder Leistungen von Fremdanbietern (z.B. Folien, Farben, Applets, Widgets, Werbeartikel etc.) zur Erfüllung des Auftrages durch die Werbemedien Toccori, gelten die entsprechenden Gewährleitungen der Fremdanbieter. Die Werbemedien Toccori bleibt in diesem Fall von der Gewährleistung befreit und haftet nicht für Materialien Dritter. Ebenso ausgeschlossen sind Serverdefekte oder Ausfälle, Lieferschwierigkeiten von Partnern usw. von denen sich die Werbemedien Toccori freispricht.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der Werbemedien Toccori binnen 7 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines der Werbemedien Toccori eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei der Werbemedien Toccori innerhalb von 7 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden.
Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle). Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person der Werbemedien Toccori liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderung, technischer Serverprobleme, Verfügbarkeit von Webinhalten, Eventabläufe etc. Sendungen reisen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners.
§ 11 Haftung
Der Kunde haftet für seine Internetinhalte wie Text, Ton, Medien und Downloads ausschließlich und alleine. Er ist verpflichtet, seine Inhalte auf Rechtssicherheit zu prüfen und ggf. eine Aktualisierung zu beauftragen. Die Werbemedien Toccori spricht sich von der Verantwortung für Webseiteninhalte frei. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen der Werbemedien Toccori, haftet diese. Dies gilt nicht für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Werbemedien Toccori. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre. Die Werbemedien Toccori haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst. Generell spricht sich die Werbemedien Toccori von durch dritte verursachten Mängeln oder Defekten frei. Die Werbemedien Toccori haftet nicht für Abmahnungen für Inhalte des Kunden oder dessen Rechtsverletzungen in Bezug auf Internetinhalte. Die Werbemedien Toccori schließt grundsätzlich Verträge und Vereinbarungen mit dem Kunden nur mit generellem Haftungsausschluss ab. D.h. Die Werbemedien Toccori arbeitet für den Kunden auf Anweisung gegen eine vereinbarte Entlohnung und ist nicht über betriebliche Entscheidungen und Vorgänge des Kunden informiert. Arbeiten werden nur entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen ausgeführt. Trotz Vereinbarung obliegt die Verantwortlichkeit für die Vertragsgüter des Vertrag Nehmers einzig und ausschließlich in Händen des Vertrag Nehmers. Eine Gewährleistung in Bezug auf Brute-Force-Attacken, Hackerangriffen oder Funktion von Internetinhalten wie auch Serverausfällen besteht nicht.
§ 12 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung
Die Werbemedien Toccori speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und Abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adressdaten, Zugangscode und Bankverbindung). Insbesondere sensible Daten des Kunden werden daher durch eigene Sicherung vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Die Werbemedien Toccori verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Geheimhaltung, dies beinhaltet die Weitergabe von vertraulichen Daten und Mitbewerber Absprachen. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source -Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Die Werbemedien Toccori weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 14 Kündigung
Mit der Werbemedien Toccori geschlossene Verträge haben eine Grundlaufzeit von 12 Monaten. Bei den geschlossenen Verträgen kann der Kunde frühestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, zum Ablaufende ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Dies gilt, sofern nicht andere schriftliche Absprachen existieren. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann die Werbemedien Toccori fristlos kündigen. Im Falle der fristlosen Kündigung durch die Werbemedien Toccori oder der vorzeitigen Kündigung durch den Kunden ist der Vertragspartner zur Vertragserfüllung und Zahlung bis zum vorgesehenen Vertragsende mit Ablauffrist verpflichtet. Die Restlaufzeit aus dem geschlossenen Vertrag wird bei Kündigung sofort fällig und wird durch Abschluss in Rechnung gestellt.
§ 15 Lizenzhonorar
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht der Werbemedien Toccori im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungs- Lizenzhonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe entsprechend der jeweils aktuellen Preis gesondert zu. Das Veröffentlichungs- Lizenzhonorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen Gesetzlichen Höhe. Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und / oder Leistungsschutzrechte an den Vertragsgegenständlichen Artikeln folgendes: Die Ansprüche stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechtes auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgeltes zu. Der Auskunftsanspruch gilt auch für den Beseitigungsanspruch.
§ 16 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail), WhatsApp verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Die E- Mail, WhatsApp muss den Namen und die Adresse des Absenders, Steuernummer und den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise TLS, Peer to Peer oder einen entsprechenden Zertifizierungsschlüssel auf seiner Seite zur Verfügung.
Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E- Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E- Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 17 Shopsysteme der Werbemedien Toccori
Für durch die Werbemedien Toccori angebotenen Shopsysteme gelten unsere AGB´s mit der zusätzlichen Ergänzung zu dieser. Die entsprechenden Ergänzungen zum Onlinehandel finden Sie auf unseren entsprechenden Angeboten.
§ 18 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN – Kaufrechts. Das Produkthaftungsgesetz ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von der Werbemedien Toccori auftragsgemäß hergestellter Artikel und Leistungen sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren oder der angewendeten Technik. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Gerichtsstand Aachen vereinbart.